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Garantie bei Gartenhaus2000.de

Gibt es eine Garantie für mein Gartenhaus?

Ihr Gartenhaus hat je nach Hersteller verschiedene Produktgarantien, die von dem Material abhängig sind. Die Garantie richtet sich nach den einzelnen Herstellern wie folgt

  • Wolff Finnhaus
    • Holz Gartenhäuser 5 Jahre Garantie auf Konstruktion 
    • Metall Gartenhäuser 20 Jahre Garantie auf Konstruktion und Durchrosten
    • WPC Gartenhäuser 10 Jahre Garantie unter anderem auch auf Farbechtheit
  • Karibu
    • alle Gartenhäuser 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität 
  • Lasita Maja
    • Serie Basic 2 Jahre Garantie auf Konstruktion
    • alle anderen Produkte 5 Jahre Garantie auf Konstruktion
  • Palmako
    • alle Gartenhäuser 5 Jahre Garantie (nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Palmako)

Garantiebedingungen bei Gartenhaus2000

Unsere genaueren Garantiebedingungen beschreiben wir nachstehend. Bitte beachten Sie, dass durch die Reparatur oder den Austausch von Teilen des Produktes während der Garantiezeit weder die Garantiefrist verlängert noch eine Garantie mit neuer Dauer gewährleistet wird. Die Garantiefrist gilt für das gesamte Produkt – während der Produktgarantie ausgetauschte oder reparierte Teile enden zusammen mit dem Ablauf der Garantiefrist.

  1. Allgemeine Garantiebedinungen

    1. Das Produkt muss vom offiziellen Händler des Herstellers, der Gartenhaus2000 GmbH, (nachstehend Verkäufer) gekauft worden sein und der Endverbraucher des Produktes (nachstehend: Käufer) muss zu dem Zeitpunkt des Auftretens des Garantiefalles die für das Produkt gestellte Rechnung bezahlt haben.
    2. Der Käufer hat sicherzustellen, dass das Produkt bestimmungsgemäß ausgewählt wurde und für den Aufbau auf der vorgesehenen Stelle geeignet ist (beispielsweise die ganzjährige Benutzung).
    3. Die Garantie beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Käufer nach der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung. Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die genaue Einhaltung der Aufbauanleitung. Wenn Änderungen am Produkt oder seinen Teilen vorgenommen werden, muss dies vorher mit dem Verkäufer abgestimmt sein.
    4. Als Garantiefall werden mögliche Konstruktionsfehler des Produktes, Mängel oder Fehlen der Bauteile behandelt, deren Anerkennung als Garantiefall im Punkt 2 nicht ausgeschlossen ist.
    5. Über einen während der Garantiezeit auftretenden Produktmangel muss der Verkäufer sofort und nicht später als innerhalb von fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels, benachrichtigt werden. Die Basis für die Einreichung einer Beschwerde sind Foto(s), die Beschreibung des Mangels, die Kontrollnummer des Produkts und die herstellerseitige Seriennummer (die Nummer finden Sie auf dem Kontrollschein sowie auf dem Aufkleber der Verpackung). Beachten Sie: Bei jeder Korrespondenz oder Reklamation muss die Kontrollnummer mit angegeben werden. Bewahren Sie den Kontrollschein auf!
    6. Die Garantiehaftung umfasst ausschließlich das defekte Einzelteil, welches ausgetauscht werden muss. Der Verkäufer wird mit dem Käufer den nächstmöglichen Liefertermin und -ort vereinbaren. Die Garantiehaftung deckt keine durch die Aufklärung des Mangels und durch den Aufbau entstandene Transport-, Aufbau-, Zeit- oder Kommunikationskosten ab. Der Verkäufer haftet, weder vor dem Käufer noch vor Dritten, für keinerlei aus dem Produktmangel sich ergebende Neben- oder Folgeschäden.
    7. Der Verkäufer behält sich das Recht vor bei Verdacht den Fall länger als 14 Tage zu bearbeiten und dabei nach seiner Wahl einen Sachverständiger einzubeziehen, um aufzuklären:
      1. ob das Produkt nach der vorgegebenen Aufbauanleitung aufgebaut wurde.
      2. ob es Garantieverpflichtung ausschließende Umstände, beschrieben im Punkt 2, gibt.
    8. Der Verkäufer ist berechtigt die Erstattung der für Bearbeitung einer unbegründeten Reklamation getätigten Kosten vom Käufer zu verlangen.
  2. Die Garantie deckt folgendes nicht ab:

    1. Die nach der Übergabe des Produktes an den Käufer durch falsche Lagerung (Lagerung ungeschützt gegen Witterungseinflüsse, im Kontakt mit dem Erdboden, in beheizten Räumen) oder beim Transport und Aufbau entstandene Beschädigungen. Die beim Transport entstandenen Beschädigungen, die vor der Warenübergabe festgestellt werden können (vor dem Entladen des Fahrzeuges), sind mit Fotos festzustellen und an den Verkäufer weiterzuleiten.
    2. Die beim Aufbau des Produktes begangene Fehler:
      1. die Aufbauanleitung wurde beim Aufbau nicht befolgt;
      2. bei den Aufstellarbeiten wurden die herrschenden Witterungsverhältnisse (wie z.B. starker Wind, Schnee, Eis und Regen, ...), die das Produkt beschädigen können, nicht beachtet;
      3. der Abstand zwischen der Oberkante des Fundaments oder des ersten Wandbauteiles des Gartenhauses und dem Erdboden kleiner als 45 mm ist;
      4. die Außenkante der untersten Wandreihe ist nicht außerhalb der Außenkante des Fundaments eingebaut (erforderlich 5 mm);
      5. der Grundrahmen ist nicht ausgelotet und steht nicht im rechten Winkel;
      6. zwischen dem Fundament und der Konstruktion wurde keine Feuchtigkeitssperre verwendet;
      7. das ganze Produkt wurde nicht sofort nach seinem Aufbau mit einem Holzschutzmittel beidseitig bearbeitet, einschließlich der Türen und Fenster, die ebenfalls beidseitig bearbeitet werden müssen (um Verfärbungen, Krümmung, Ausdehnung vorzubeugen). Lassen Sie sich bei der Auswahl von Holzschutzmitteln von einem Fachmann/Lackhändler beraten;
      8. das Produkt wurde für seine Bewahrung nicht ausreichend gegen die Witterungsverhältnisse, bspw. mit Dachbelag- und Befestigungsleisten, Ankern, Sturmleisten oder Ähnlichem geschützt. Auch in dem Fall, wenn die genannten Mittel nicht im Lieferumfang des Gartenhauses enthalten sind;
      9. an den Wänden wurden starre Gegenstände befestigt, die einen normalen Trocknungs-, Schrumpfungs-, Absetzungs- oder Ausdehnungsraum des Hauses behindern (dies muss auch bei der Fixierung der Muttern der Sturmleisten berücksichtigt werden);
      10. beim Einbau von Dachbrettern wurde kein Ausdehnungsraum berücksichtigt (erforderlich sind 1-2 mm);
      11. Die Dachpappe (falls im Lieferumfang des Gartenhauses enthalten) ist nur als Unterlage des Dachbelages vorgesehen ist.
    3. Die Besonderheiten von dem Naturstoff Holz
      1. Ausdehnung, Schrumpfung (in der Breite / Höhe unter 3%), Farbunterschiede, Verdrehung und Verziehung der Einzelteile, die den Aufbau und die Stabilität nicht verhindern.
      2. Vorkommen von ganzen/eingewachsenen Ästen auf Einzelteilen des Produktes, die die Stabilität des Produktes nicht beeinträchtigen.
      3. auf Flächen der Fußboden- und Dachdielen vorkommende ungehobelte Flächen, Baumkantigkeit oder ausgefallene Äste. Wenn möglich, die Dielen so einbauen, dass die genannten Mängel in der Endbearbeitung verdeckt sind (beispielsweise durch Umdrehen von Dielen).
      4. an den Einzelteilen des Produktes:
        1. Vorkommen von ausgefallenen Ästen mit einem Durchmesser von max. 20 mm, auch auf der schmalen Seite, die durch die Endbearbeitung der Konstruktion verdeckt werden.
        2. Bildung kleiner Risse oder Spalten (witterungsbedingt), die nicht durchgängig sind und auch nicht die Stabilität der Konstruktion gefährden.
        3. Vorkommen von Harzgallen.
    4. Das Vorkommen des keilgezinkten Holzes im Produkt.
    5. Die aus dem natürlichen Verschleiß entstandenen Beschädigungen (beispielsweise der Verschleiß der Fußbodendielen oder der Türschwelle).
    6. Das Glas, welches durch den Käufer mechanisch beschädigt oder thermisch zerstört wurde (eine thermische Zerstörung des Glases kann entstehen, wenn die Temperaturdifferenz des Glases zwischen der Glasmitte und dem Randbereich des Glases die kritische Grenze übersteigt).
    7. Die Ursachen, die auf die normalen physikalischen Umstände zurückzuführen sind (z.B. Bildung von Kondensat auf den Fenstern).
    8. Die Beschädigungen des Produktes durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Vandalismus, Überschwemmungen, Gewitter- oder Wirbelsturm).
  3. Der Käufer verliert das Recht auf die Produktgarantie, wenn:

    1. Der Käufer die Anzahl, Vollzähligkeit und Qualität des Produktes und seiner Einzelteile bei ihrem Empfang, innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Übernahme des Produktes und insbesondere vor dem Beginn des Aufbaus nicht geprüft hat.
    2. Die defekten Bauteile bereits eingebaut oder behandelt wurden, wenn der Mangel am Produkt während einer Kontrolle feststellbar gewesen wäre. Der aufgetretene Mangel muss, wie im Punkt 1.5 beschrieben, festgestellt werden.
    3. Der Käufer dem Verkäufer in Verbindung mit dem Produkt oder Garantiefall falsche oder unzureichende Angaben vorgelegt hat oder keine den Kauf bestätigende Unterlagen vorliegen.