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Die Gartenhaus Baugenehmigung - Die rechtlichen Grundlagen

Zur Beurteilung der rechtlichen Grundlagen für ein Gartenhaus müssen gleich mehrere Gesetzbücher herangezogen werden. Neben dem bundesweiten Baurecht, das für alle Bauten gilt, greifen beispielsweise die Landesbauordnungen sowie die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden. Letztere weichen teilweise erheblich voneinander ab. Bevor Sie sich zum Kauf oder zum Bau eines Gartenhauses entscheiden, sollten Sie sich daher umfassend informieren. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie an Ihrem Gartenhaus nicht nachbessern oder es schlimmstenfalls abreißen müssen.

Gartenhaus Baugenehmigung - richtig das Gartenhaus planen

Baugesetzbuch regelt Grundlegendes zum Bau des Gartenhauses

Das öffentliche Baurecht definiert unter anderem in den §§ 30 ff. Baugesetzbuch, was eine bauliche Anlage ist und dass deren Errichtung beziehungsweise Abriss grundsätzlich genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig ist. Insofern sollten Sie zunächst davon ausgehen, dass Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen. Diese sind unter anderem in den Landesbauverordnungen der Länder, in den Bebauungsplänen der Städte und Kommunen und letztlich im Kleingartengesetz festgehalten.

Größe des Gartenhauses und sein Standort entscheiden über die Antragspflicht

Die Größe des umbauten Raumes einer baulichen Anlage entscheidet darüber, ob diese genehmigungspflichtig ist. Dies gilt auch für Gartenhäuser. Jedes Land hat hierzu eigene Vorschriften. In Brandenburg beispielsweise sind Bauten mit einem Volumen von unter 75 Kubikmetern baugenehmigungsfrei. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 20 Kubikmeter, in Niedersachsen 40, in Bayern 40 und in Nordrhein-Westfalen 30 Kubikmeter. Zusätzlich kann die Genehmigungsfreiheit damit in Verbindung stehen, ob das Gartenhaus mit einer bebauten Fläche im Zusammenhang steht oder ob es in einem Außenbereich errichtet werden soll. In Kleingärten, die außerdem mit Terrassen ausgestattet sind, können wiederum andere Grenzwerte gelten.

Ausstattung des Gartenhauses nicht außer Acht lassen

Auch die Ausstattung des Gartenhauses kann eine Baugenehmigungspflicht nach sich ziehen. Werden beispielsweise eine Toilette oder eine Heizanlage eingebaut, bestehen viele Länder auf die Beantragung einer Baugenehmigung, wenn das Gartenhaus eine bestimmte Grundfläche überschreitet. Einbauten dieser Art ziehen wiederum weitere Vorschriften nach sich.

Auch die Art des Fundaments kann darüber entscheiden, ob das Gartenhaus zu den genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen zählt. Massiv errichtete und gegossene Bodenplatten machen die Antragstellung vielerorts erforderlich.

In Kleingartenanlagen gilt das Kleingartengesetz

Weitere Ausnahmen bestehen in Kleingartenanlagen, in denen die Gärten gepachtet sind. Hier greift das Kleingartengesetz, das Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe als genehmigungsfrei erlaubt. Allerdings darf die sogenannte Laube nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Gegen das gelegentliche Übernachten an den Wochenenden wird keine Behörde etwas einwenden.

Grenzabstände einhalten

Gartenhaus Baugenehmigung

Um Streitigkeiten mit den Behörden und mit den Gartennachbarn zu vermeiden, müssen beim Aufstellen des Gartenhauses die Grenzvorschriften eingehalten werden. Ausnahmen gelten für kleine Gartenhäuser. Solche bis zu einer Höhe von höchstens 3 Metern dürfen direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden, wenn sie nicht länger als 9 Meter sind. Für Gartenhäuser, die über eine Toilette, einen Aufenthaltsraum oder eine Heizanlage verfügen, gelten die Ausnahmeregelungen nicht.

Falls Sie ein Gartenhaus wählen sollten, das nach den gesetzlichen Vorschriften direkt am Nachbargarten aufgestellt werden dürfte, lohnt es dennoch, zuvor beim Nachbarn nachzufragen. Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen einer angeblich falschen Grenzbebauung landen vor Gericht. Bis eine Entscheidung zum jeweiligen Rechtsstreit getroffen ist, können Jahre vergehen. Rechtsstreite kosten zum einen Geld und zerstören zum anderen das nachbarschaftliche Verhältnis. Unannehmlichkeiten dieser Art sollte durch ein klärendes Gespräch vorgebeugt werden.

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